Seit September 2016 bin ich Mitglied beim NVS Schweiz. Folgende Krankenkassen erkennen die NVS A Mitgliedschaft an. Die Anerkennung einer Behandlung durch eine Krankenkasse hängt davon ab , welche Leistungen die Zusatzversicherung beinhaltet die der Patient, die Patientin abgeschlossen hat und davon, welche Therapeuten/Innen von der jeweiligen Krankenkasse anerkannt ist.
Liste der Krankenkassen:
- Aquilana Krankenkasse,
- assura Assurance maladie accidents,
- EGK,
- FKB die Lichtensteinische Gesundheitskasse,
- Galenos,
- Groupe Mutuel,
- INNOVA, Krankenkasse Luzerner Hinterland,
- rhenusana Die Rheintaler Krankenkasse,
- Sanitas,
- Krankenkasse Wädenswil,
- Wincare;
Die Listen der anerkannten Methoden unterliegen ständigen Veränderungen. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Bestätigung einholen, dass die Kosten übernommen werden. Dabei ist es wichtig die Methode und den Namen der Therapeutin oder Therapeuten anzugeben.
Beim NVS Schweiz bin ich mit den Methoden TCM Akupunktur und Akupunktmassage nach Penzel gelistet.
Meine ZSR-Nr. ist X942262